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Alte Begriffe

aus dem dörflichen Leben

 

Hier findest Du eine Auswahl heute meist längst verschwundener Begriffe (nicht nur) aus dem dörflichen Leben unserer Vorfahren, und deren Bedeutung:

Allgemeine Begriffe

Abgaben, Gebühren, Dienste, Bede (von Bitten Gebot) und Zehnt (der 10te Teil von tatsächlich erzeugten Früchten und anderen Gütern) waren Abgaben der bäuerlichen und bürgerlichen Grundbesitzer, also landesherrliche bzw. grundherrliche Steuern. Daneben gab es u.a. Hand- und Spanndienste (siehe unten). Zur Unterhaltung der Diener der Kirche, also des Pastors und des Küsters/Lehrers, gab es feste und zufällige Abgaben an Kirche, Pastor und Küsterei, z.B.: Meßkorn (Damit der Pastor die Messe halten kann), Eier, Schulgeld, Torf, Holz. Außerdem gab es Fuhr- bzw. Fahrdienste. Des weiteren wurden für alle kirchlichen Handlungen Gebühren erhoben. Da es noch keine Kirchensteuer gab, waren diese ein Teil der Einkünfte des Pastors. Mit der Zeit wurde statt Naturalien immer mehr der Gegenwert in Geld verrechnet.

Ablager: das Herbergsrecht oder Ablager war die Berechtigung auf Beherbergung, Verpflegung und Beförderung während einer Reise. Es stand geistlichen und weltlichen Herrschern oder ihren Amtsträgern inklusive des jeweiligen Gefolges zu. Das Privileg entwickelte sich im Europa des Mittelalters und stellte nicht selten eine drückende Last dar.

Affectionskind: italienisch: "Affezione" bedeutet u. a. "Zuneigung", also ein Kind der Liebe; eine ausschließlich von Pastor Rohn verwendete Bezeichnung für ein nichteheliches Kind.

Allmende: in frühreren Zeiten (und z.T. noch heute) ein im Besitz der Dorfgemeinschaft befindliches Grundeigentum, z.B. die Gemeindeweide, deren Recht auf Nutzung allen Gemeindemitgliedern/Dorfbewohnern zustand.

Anerbenrecht: der älteste Sohn bzw. Mann der ältesten Tochter übernahm normlerweise den Hof. So sollten Erbteilung und Zersplitterung des Hofes vermieden werden.

Ausbauten/Abbauten (außerhalb des Dorfes): entstanden nach der Separation der Feldmarken meist in abgelegenen Teilen der Feldmark (z.B. Fährdorf-Ort, Fährdorf-Hof, Niendorf-Hof und Weitendorf-Hof)

Bauernlegen: die Enteignung und das Einziehen von Bauernhöfen durch Grundherren, um sie als Gutsland selbst zu bewirtschaften. Auch das Aufkaufen freier Bauernhöfe, oftmals unter Anwendung von Druckmitteln, wird als Bauernlegen bezeichnet. Das Legen der Bauerngüter hatte in der Regel den Zweck, das Einkommen der Gutsbesitzer durch unmittelbare Bewirtschaftung der meist nur geringen Ertrag abwerfenden Güter zu erhöhen.

Blüsen: Form des (heute verbotenen) Aalfangs bei Nacht. In einem am Boot angebrachten Blüskorb brannte ein Feuer, unter dessen Schein Aale mit dem Aaleisen (Elger) gestochen wurden.

Dispens, Dispensation: im Kirchenrecht eine hoheitliche Ausnahmebewilligung oder Befreiung von einem Verbot oder Gebot. Ein Dispens musste beispielsweise eingeholt werden, wenn die Eheleute zu nahe miteinander verwandt waren oder wenn ein Wittwer oder eine Witwe vor Abauf des Trauerjahres erneut heiraten wollte.

Domanialamt: Das Domanium, D.A., das heißt der herzogliche (landesherrliche) Besitz (getrennt nach den Linien Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz), war in besondere Distrikte oder Ämter eingeteilt, und jede einzelne Ortschaft gehörte einem dieser Domanialämter an.

Elger: alte Bezeichnung für das Aaleisen / Aalfanggerät, mit dem Aale gestochen wurden. Heute ist diese Fangmethode längst verboten.

Erbpacht: (nicht zu verwechseln mit dem heutigen Erbbaurecht!) vererb- und veräußerbares Eigentumsrecht, stand zwischen Eigentum und Zeitpacht, d.h. Eigentumsrecht und Nutzungsrecht waren dauerhaft voneinander getrennt. Der Erbpächter war i. d. R. verpflichtet, auf dem Gut zu wohnen und hatte dasselbe in gutem Zustand zu erhalten. Jährlich hatte der Erbpächter den Erbzins zu zahlen. Nach Aussterben der Erbpächterfamilie fiel das Gut an die Grundherrschaft zurück. In Mecklenburg war die Erbpacht bis 1918 die fast ausschliessliche Form des bäuerlichen Grundbesitzes

Hand- und Spanndienste (Hofdienste): Verpflichtung zur körperlichen Arbeit gegenüber der Herrschaft oder der Kirche; mit der Hand: Bau- und Instandhaltung von Gebäuden, Wegen, Gräben usw.; mit dem Pferde- oder Ochsengespann: Transportaufgaben, oder pflügen usw. Diese Frondienste entstanden schon in früher Zeit, wurden im Laufe der Zeit immer weiter erhöht und zur Belastung, was für tw. erheblichen Unfrieden sorgte.

Hausmarken: Eigentumszeichen, das außen an Haus, Gebäuden und Gegenständen angebracht ist. Auch die Hofwehr wurde stets mit dem Hauszeichen versehen und selbst die zu backenden Brote, um diese im gemeinsam genutzen Backofen nicht mit den Broten anderer Familien zu verwechseln. Hauszeichen waren nicht an den Familiennamen gebunden, sondern wurden z.B. beim Verkauf eines Hofes von der neuen Besitzer-familie weiterverwendet. Heute sind Hauszeichen bis auf ganz wenige Ausnahmen auf Poel verschwunden.

Hofwehr: die Grundausstattung an Ackergerät und Vieh eines lassitischen Hofes (Obereigentum des Grundherrn), musste vom Wirt bereitgehalten werden und wurde beim Besitzerwechsel überprüft, musste ggf. ersetzt oder abgelöst werden.

Kolonialwaren: besonders zur Kolonialzeit wurden überseeische Lebens- und Genussmittel, wie z. B. Zucker, Kaffee, Tabak, Reis, Kakao, Gewürze und Tee als Kolonialwaren bezeichnet und u.a. in Kolonialwarenläden angeboten.

Leibeigenschaft: persönliche Abhängigkeit eines Menschen von einem Herrn, ohne Freizügigkeit und mit vielfältigen Geld-, Sach- und Dienstpflichten des Leibeigenen, der auch der Erlaubnis seines Herrn bedarf, wenn er heiraten will. Aufgrund der besonderen geschichtlichen Entwicklung ist die Leibeigenschaft auf Poel nie eingeführt worden.

Lokomobile: dampfbetriebenes Großfahrzeug in der Landwirtschaft, heute manchmal auch als Lokomobil (neutr.) bezeichnet, ist eine Dampf-maschinenanlage in geschlossener Bauform, bei der alle zum Betrieb der Anlage erforderlichen Baugruppen (Feuerung, Dampfkessel, Steuerung sowie die gesamte Antriebseinheit, bestehend aus Zylinder(n), Kolben, Kurbelwelle und Schwungrad mit Riemenscheibe) auf einer gemeinsamen Plattform montiert sind. Lokomobilen konnten ortsbeweglich und ortsfest montiert werden. Im Gegensatz zum Automobil waren Lokomobilen in ihrer Grundform nicht "auto-mobil", also selbstfahrend – der Begriff "mobil" bedeutet nur, dass die Anlage Räder hat und somit zumindest passiv bewegt werden kann. Das bedeutete, dass sie mit Pferden oder Ochsen zu den jeweiligen Einsatzstellen gezogen wurden. Später gab es jedoch auch eine ganze Reihe verschiedener selbstfahrender Lokomobilen, beispielsweise Dampfstraßenwalzen, Dampfpflüge, Dampftraktoren sowie kleinere Dampfboote.

Schauer, Wagenschauer: Schutzdach, unter dem die landwirtschaftlichen Wagen und Maschinen vor Witterung wie Regen geschützt waren.

Sütterlin: Die Sütterlinschrift, meist nur Sütterlin genannt, ist eine im Jahr 1911 im Auftrag des preußischen Kultur- und Schulministeriums von Ludwig Sütterlin entwickelte Ausgangsschrift für das Erlernen von Schreibschrift in der Schule. Sie wurde ab 1915 in Preußen eingeführt und begann in den 1920er Jahren die bis dahin übliche Form der deutschen Kurrentschrift abzulösen. 1935 wurde sie in abgewandelter Form als Deutsche Volksschrift Teil des offiziellen Lehrplans. Sütterlin und Deutsche Volksschrift wurden 1941 verboten.

Vorwerk: ist ein landwirtschaftlicher Gutshof oder ein gesonderter Zweigbetrieb eines solchen, meist mit eigener Verwaltung.

Wöhrde, Wurte: Hof- und Gartengelände um einen Bauernhof oder eine Kate.

Zeesboot: Fischereifahrzeug, war ein ursprünglich offenes Schwertboot in Kraweel- oder Klinkerbauweise. Der Achtersteven war meist gerade, der Vorsteven konvex geformt. Der Schiffsrumpf war mit einem Kielfall angelegt. Ein wasserdurchflossener Fischkasten war seit 1858 vorgeschrieben. Zum Fischen driftete das Boot, mit dichtgesetzten Segeln und gehobenem Schwert fast quer vor dem Wind liegend, lautlos dahin. Immer auf der Steuerbordseite zog es in Luv das Fanggeschirr mit Grundschleppnetz, der Zeese, hinter bzw. neben sich her. Die Zeese wurde achtern an einer über den Achtersteven hinausragenden Stange, dem Driftbaum, und vorne am Klüverbaum befestigt und dadurch aufgespreizt.

alte Berufe, Ämter- und Standesbezeichnungen

Ackerbürger: stadtbewohnender Landwirt, der seine Ländereien von seinem städtischen Wohnsitz aus bewirtschaftete.

Adjunkt: ein junger Pfarrer zur Unterstützung in Gemeinde, ohne selbst der verantwortliche Pfarrer zu sein. Im Falle des Poeler Pastors Randow war dessen Sohn sein Adjunkt und späterer Nachfolger. Auch Gehilfe eines Beamten.

Altenteiler, -in: übernahm ein Kind den Hof (i.d.R. der älteste Sohn oder Mann der ältesten Tochter), zogen die Eltern auf das “Altenteil” – das war oft ein Katen, auf dem gleichen Hof gelegen. Das Altenteil bei den Kätnern und Büdnern hingegen war meist nur eine Kammer im gleichen Katen bzw. im Haus.

Altschuster: ein Flickschuster, besserte Schuhwerk aus.

Amtmann: der oberste Dienstmann eines vom Landesherrn zur Territorialverwaltung von Gutshöfen, Burgen und Dörfern geschaffenen Amtes. Er trieb im Amtsbezirk die Steuern ein, sprach Recht und sorgte für Sicherheit und Ordnung.

Ausgeberin: verwaltetete den Haushalt bzw. die Hauswirtschaft einer anderen Person und stand dieser vor. Bezeichnung die zumeist auf dem Lande gebräuchlich war und das weibliche Gegenstück zum Verwalter darstellt.

Bälgentreter: der die Bälge tritt, d.h. der Orgel durch Betätigen der Blasebälge Luft zuführt.

Barbier: er übernahm verschiedene Aufgaben im Bereich der Körperpflege. Auch Badeknechte, Wundärzte und Krankenpfleger wurden als Barbiere bezeichnet. Ihnen oblagen auch das Zähne ziehen, Aderlässe und Klistiere.

Bauer (Vollbauer, Hausmann, Hauswirt, Hüfner): Landwirt, welcher im Gegensatz zum (Erb-)Pächter auf eigenem Grund u. Boden wirtschaftet. Poeler Bauern hatten durchschnittlich 2-3 Hufen.

Büdner: Besitzer eines kleinen Hauses (=Bude) mit etwas Gartenland; meist Handwerker, Weber, Stellmacher. Durch das Bauernlegen gingen viele Arbeitskräfte verloren, die in Nachbarstaaten abwanderten und dort siedelten, wie beispielsweise im preußischen Warthe- und Netzebruch. Um dem entgegenzuwirken, erließ die Landesregierung um 1750 eine Anordnung zur Ansiedlung von Büdnern. Büdner erhielten einen Katen und Gartenland. Später erhielten viele Büdner auch Ackerland.

Böter: Eigner von Booten, mit denen sie Waren, Feldfrüchte und Güter auf dem Seeweg transportierten. Die Poeler Böter fuhren meist Wismar an. Sandböter transportierten Sand, Postböter die Post usw.

Einlieger: wohnten in den Dörfern bei Bauern oder Eigenkätnern zur Miete; oft auch Einwohner genannt. Sie waren meist auch Tagelöhner und standen in der dörflich-sozialen Hierachie weit unten.

Fourier: aus dem ahd. "vuoter" bzw. franz. fourrier, Futter = Verpflegung: war eine in militärischem Umfeld bei der Logistik tätige Person.

Füsilier: bezeichnet den mit einem Steinschlossgewehr (frz. fusil) ausgerüsteten Soldaten.

Chausseewärter: nach dem Ausbau der Chausseen im 19. Jhdt. hatte er die Aufsicht über einen bestimmten Straßenabschnitt.

Dragoner: ursprünglich ein berittener Infanterist, kämpfte zu Fuß, das Pferd wurde nur zum Transport benutzt.

Drescher (Dröscher): Tagelöhner, die die saisonale Arbeit des Korndreschens erledigten.

Eltervater, -mutter: Urgroßvater, - mutter.

Gendarm: umgangssprachliche Bezeichnung für einen uniformierten und bewaffneten Polizisten.

Gesinde: waren durch Gesetz oder Vertrag zu persönlichen Dienstleistungen verpflichtete und in ihrer persönlichen Freiheit stark eingeschränkte Lohnarbeiter (Knecht, Magd) bei Großbauern bzw. Guts- und Grundherren. Sie unterschieden sich von anderen Landarbeitern dadurch, daß sie auch als Verheiratete unselbständig blieben, besitzlos waren und über keinen eigenen Haushalt verfügten. Das unverheiratete Gesinde erhielt neben der Verpflegung meist nur einen geringen Lohn und war oft auf dem Hof in der sog. Gesindekammer untergebracht; das verheiratete Gesinde erhielt neben Lohn und Naturalien (Deputat-Gesinde) gelegentlich auch eine Wohnung.

Häcker: ein Tagelöhner, der den Boden mit der Hacke bearbeitete.

Halbbauer/Halbhüfner: ein Bauer oder Pächter mit einem Ackerfläche von halber Größe, d.h. einer halben Hufe.

Hofgänger: waren Guts-Tagelöhner, die vor allem auf den grossen Gütern zu finden waren. Sie kamen oft auch von außerhalb.

Häusler: ein Dorfbewohner, der ein eigenes kleines Haus mit Gartenland, auch Vieh besitzt, aber kein oder nicht genügend Ackerland und daher in der Regel als Tagelöhner arbeitet. Häufig auch selbständiger Handwerker.

Hauswirt: Bezeichnung der Bauern nach dem 30jährigen Krieg.

Holländer: ursprünglich tatsächlich holländische Einwanderer, die mit der Milchwirtschaft vertraut waren; wurde in Norddeutschland zu einem gebräuchlicher Begriff für Fachleute in der Milchwirtschaft. Auf Poel ab dem 18. Jhdt. nachweisbar betrieben sie Milchviehhaltung gegen Pacht und auf eigene Rechnung. Die Holländerei war d. h. die Milchwirtschft oder das Gebäude, welches hierfür errichtet oder genutzt wurde.

Interimswirt: Starb der Hofbesitzer und hinterließ er noch unmündige Kinder, so heiratete die Witwe meist recht schnell ein zweites Mal und ihr zweiter Mann wurde durch die Heirat zum Interimswirt, d.h. er bewirtschaftete und verwaltetete den Hof für eine vertraglich festgelegte Zeit, bis der mündige Sohn oder die mündige Tochter den Hof als rechtmäßige Erben übernahmen. Dies war der Fall, wenn der Hoferbe oder die Hoferbin heirateten. Manchmal wurde aber auch vertraglich eine längere Zeit vereinbart, die über das Alter der Mündigkeit der Erben hinausging.

Invalide: ein nicht mehr einsatzfähiger Soldat, Veteran, Kranker oder Verwundeter; er erhielt staatliche Unterstützung aus der Invalidenkasse und lebte ggf. in staatlich unterhaltenen Invalidenhäusern.

Kätner (auch Kossat): Eigentümer eines Katens mit Garten, der vererbt und verkauft werden konnte; er hatte als Kleinbauer meist weniger als eine Hufe Land und musste ggf. Land hinzupachten, um sich und seine Familie zu ernähren. Kätner hatten i.d.R. keine Pferde, eher Ochsen.

Kirchenjurat: war ein gewählter oder bestellter Vertreter der Kirchengemeinde, der mit dem Pastor gemeinsam verschiedene Aufgaben, wie das Beaufsichtigen des Gemeindevermögens, die Buchführung und  das Erheben von Einnahmen wahrnahm.

Knecht: siehe Gesinde.

Krämer: eine alte Bezeichnung für einen Händler.

Krüger: hatte die Erlaubnis Bier zu brauen bzw. eine Schankwirtschaft zu betreiben (Kruggerechtigkeit). Meist waren sie auch Bauern oder gingen einem anderen "Zweit"-Beruf nach.

Magd: siehe Gesinde

Meier: er betrieb für den Grundherrn oder Pächter den Hof oder Teile dessen als Verwalter. Er wurde auch Hofmeister oder Statthalter genannt.

Musketier: ein schwer bewaffneter Fußsoldat mit einer Muskete, tw. auch der Kavallerie zugehörig.

Privatier: war allgemein eine Person, die finanziell so gut gestellt war, dass sie nicht darauf angewiesen war, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, unabhängig davon, wie sie zu dem Vermögen gekommen war. Der Privatier bezog keinerlei Unterstützung vom Staat, bezahlte aber sämtliche Steuern und sonstige Abgaben selbst.

Putzmacher, -in: neuer: Modist. Fertigte Kopfbedeckungen insbesondere für Damen an.

Rademacher: stellte die die kompliziert herzustellenden Wagenräder und andere Teile aus Holz her; wurde im 19. Jhdt. auch Stellmacher genannt. Die Werkstatt des Rademachers bzw. Stellmachers befand sich meist aus praktischen Gründen in der Nähe einer Schmiede.

Rentier: eine Person, die von ihren Kapitalerträgen lebt.

Schnitter/-in: waren Erntehelfer /-innen bei der Getreideernte. Sie waren Saisonarbeiter und blieben meist nur über die Erntezeit am Ort. Die Poeler Schnitter kamen meist – aber keineswegs ausschließlich aus dem polnischen Raum. Einzelne Schnitter ließen sich auch auf Dauer auf Poel nieder und heirateten in eingesessene Familien ein.

Schreiber (Amtsschreiber): Beamter, bzw. Verwaltungsbeamter.

Schulmeister (auch Küster): im 18. Jhdt. meist nebenberuflich auch Schneider. Der Küster unterrichtete die Kinder der Insel. Später war er gleichzeitig auch Kirchendiener und somit zuständig für die Aufbewahrung der kirchlichen Geräte, das Läuten der Glocken und tw. auch Organist.

Schulze: Gemeindevorsteher. Auf Poel der Vorsteher eines Dorfes. Die Dorfschulzen unterstanden dem Oberschulzen. In den Lübischen Dörfern wurde das Amt des Oberschulzen über Generationen in einer Familie vererbt. Das Schulzenamt gab es auf Poel noch bis in das beginnende 20. Jahrhundert und wurde dann durch das Bürgermeisteramt abgelöst.

Schweizer: die Melker und Pfleger des Milchviehs. Einige kamen tatsächlich aus der Schweiz (auch für Poel nachweisbar), Oberschweizer: Obermelker.

Strandreiter: Er erfüllte auf Poel die Aufgaben eines Landgendarmen und hatte auch den Bauern die Dienste anzusagen. Er ritt den Strand der Insel ab, um die Strandgerechtigkeit des Königs wahrzunehmen. Dieses Amt gab es auf Poel bis in das 19. Jahrhundert hinein.

Tagelöhner: standen weit unten in der gesellschaftlichen Ordnung; hatten kein festes Arbeitsverhältnis, sondern boten ihre Arbeitskraft i. d. R. immer wieder bei neuen Arbeitgebern kurzfristig an. Sie wurden tageweise bezahlt und kamen mehr schlecht als recht über die Runden.

Vogt: ein herrschaftlicher Beamter, Verwalter einer Vogtei oder eines Bezirkes.

Weber: entwickelte sich erst im 16. Jhdt. vom bäuerlichen Nebenerwerb zum eigenen Handwerk. Leineweber verarbeiteten vor allem Garn aus gesponnenem Flachs zu Leinen.

Wehemutter: die Hebamme

Wundarzt: eine vom Mittelalter bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts verwendete, heute nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung für den Chirurgen.

alte Währungen, Maße und Gewichte

Vor der Einführung der metrischen Einheitssysteme in Deutschland im Jahr 1872 gab es lange Zeit keine einheitlichen Währungen, Maße und Gewichte. So konnten sich die Maßeinheiten von Land zu Land, ja von Stadt zu Stadt zum Teil erheblich unterscheiden. Beispielsweise hatte die Wismarer Elle 0,582 Meter, die Rostocker Elle war mit 0,575 Meter etwas kürzer und die Strelitzer Elle mit 0,691 Metern deulich länger als die beiden vorigen. Ähnlich sah es mit anderen Maßen aus. Das Scheffel-Maß war in beinahe jeder größeren Mecklenburger Stadt anders. Ähnlich verhielt es sich mit den unterschiedlichen Währungen. Untenstehend eine Auswahl der vor 1872 üblichen Währungen, Maße und Gewichte.

Währungen:
bis 1600: 1 Mark = 16 Schillinge = 192 Pfennige
bis 1867: 1 Taler = 48 Schillinge zu je 12 Pfennigen

ab 1872:  1 Mark = 100 Pfennige

Hohlmaße:

1 Last = 8 Drömbt = 96 Scheffel
1 Drömbt = 2 Sack = 12 Scheffel.
1 Sack = 6 Scheffel = 24 Fass = 96 Spint
1 Scheffel = 4 Fass = 16 Spint. Der Scheffel wurde zur Messung von Schüttgütern (z. B. Getreide) benutzt und deshalb auch Getreidemaß genannt. Die Größe eines Scheffels war regional sehr unterschiedlich, zwischen 17,38 und 310,25 Liter. Weiterhin bezeichnet ein Scheffel eine alte landwirtschaftliche Flächeneinheit. So wurde die Ackerfläche eines Bauern oft in Menge an Scheffel Aussaat gemessen.
1 Fass = 155 Liter
1 Spint = 2,5 Liter

Volumenmaße:

1 Pott = ½ Kanne = 1 Liter
1 Loth = 4 Quentchen = ca. 15 Gramm
1 Gros = 12 Dutzend = 144 Stück
1 Dutzend = 12 Stück
1 Schock = 3 Stiegen = 4 Mandel = 5 Dutzend = 60 Stück.
1 Fuder = Ladung eines Zweispänners
1 Faden = ca 4 Kubikmeter, wurde zur Abmessung von Brennholz verwendet.

Längenmaße:

1 Zoll = 2,54 cm
1 Fuß = 129 Pariser Linien = 0,291 Meter 
1 Klafter = 6 Fuß
1 Elle, wismarsche = 257,95 Pariser Linien = 0,582 Meter
1 Ruthe, mecklenburgische = 16 Fuß á 12 Zoll = 4,66 m
1 Meile = 7,532 km

Flächenmaße:

Hufe: Die Hufe war ebenfalls je nach Gegend sehr unterschiedlich und im engeren Sinne eigentlich gar kein Flächenmaß, da ihre Größe nach Fruchtbarkeit des Bodens festgelegt war. Eine Hufe war ein Maß, dass ausreichen sollte, eine Bauernfamilie zu ernähren. Eine Poeler Hufe = 24 Morgen = 96 Scheffel Aussaat bzw. 7.200 Quadratruten - entspricht heute ca. 15 Hektar.

Morgen: ursprünglich die Fläche, die an einem Vormittag mittels einscharigem Pflug gepflügt werden konnte und regional unterschiedlich groß. Im Mecklenburg ca. 6500 Quadratmeter oder 300 Quadratruthen.  Später entsprach 1 Morgen 25 Ar bzw. 2500 Quadratmetern, also einem Viertelhektar.
Quadratruthe = 1 Quardratruthe = ca. 21 Quadratmeter.

Gewichte:

Pfund, mecklenburgisches = 484,7 Gramm.
Zentner = 112 Pfund = 54,3 kg.
alte Krankheitsbezeichnungen

Abzehrung, Auszehrung: unscharfe Bezeichnung für Abmagerung und Kräfteverfall, zumeist aufgrund von Tuberkulose, Krebs oder anderen Krankheiten.

Blattern: Pocken oder anderer bläschenförmiger Hautausschlag.

Blödsinn, blödsinnig: geistige Behinderung, i. d. R. geistig behindertes Kind.

Brand: brennend-schmerzende Erkrankung, Typhus, kalter Brand: abgestorbenes Gewebe infolge mangelnder Durchblutung.

Bräune, Halsbräune: Diphterie.

Brustkrankheit: Lungentuberkulose.

Brustwassersucht: Flüssigkeitsansammlung im Brustfellraum, Brustfellentzündung, auch tuberkulös oder tumorbedingt.

Darmverschlingung: Darmverschluss.

Englische Krankheit: Rachitis, Wachstumsstörungen und Verformung der Knochen.

Frieseln: Scharlach, Erkrankung mit Ausschlag.

Geschwulst: Anschwellung, Geschwür, Krebserkrankung.

Hektik: Auszehrung, Tuberkulose.

Nervenfieber: Typhus.

Schlag, Schlagfluß: Schlaganfall, Gehirnblutung.

Wassersucht: krankhafte Wasseransammlung, Ödem, mit Herzversagen.

Wochenbett: sechs Wochen nach der Geburt, –fieber oder Kindbettfieber: Infektionskrankheit im Wochenbett, häufigste Ursache für die hohe Müttersterblichkeit; erst im 19. Jhdt: wurden die schlechten hygienischen Zustände als Ursache erkannt.

Schwindsucht: Alte Bezeichnung für Tuberkulose. Diese Infektionskrankheit, die auch als "weiße Pest" oder "bleiches Sterben" bezeichnet wurde, glich in ihrer verheerenden Ausbreitung einer Seuche. Da es früher noch keine genauen Bezeichnungen für Krankheiten gab, beschrieb man oft bestimmte typische Symtome der Krankheit. Die Namensgebung "Schwindsucht" ist einem wesentlichen Symptom zuzuschreiben: dem gravierenden Gewichtsverlust.

Mobirise

Die hier vorgestellten Begriffe stellen nur eine kleine Auswahl dar. Ergänzungen und Korrekturen sind jederzeit willkommen!

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